WR074 Holger ruft an: Bei Daniel (wg. Steuern)

Daniel ist Finanzbeamter und hat nach dem zweiten Realitätsabgleich getwittert, dass er das Bedürfnis habe, mal das mit den Steuern zu erklären. Da dachte ich, ich rufe ihn mal an und rede mit ihm – allerdings nicht als Beauftragter des Finanzamtes, sondern als Privatperson.

Wer tiefer in das Thema einsteigen möchte, mag vielleicht CRE 142 hören.

Torrent bei Bitlove.

18 Gedanken zu „WR074 Holger ruft an: Bei Daniel (wg. Steuern)

  1. Kenny

    Ich dachte zum studieren braucht man n Abi. Wie kann er dann BWL studieren aber zu Jura fehlt im das Abi?
    Nicht falsch verstehen ich möchte das ehrlich wissen.

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    1. Arne

      Ich habe das jetzt noch nicht gehört, aber für manche Studiengänge reicht es, eine entsprechende Berufsausbildung vorweisen zu können. Ich könnte mir gut vorstellen, dass man als ausgebildeter Kaufmann auch ein BWL-Studium beginnen kann.

    2. Daniel Klug

      ich habe mich da leider etwas missverständlich ausgedrückt. zum jura studieren fehlt mir das allgemeine abitur. studium von allen möglichen anderen sachen geht aber ohne probleme auch mit fachabitur.

    3. Florian

      Ich will ja hier nicht doof rumtrollen…

      Ich finde die Verwendung von Fachhochschulreife treffender.

      Abitur bleibt Abitur (Hochschulreife). Beim Fachabitur ist sie jedoch fachgebunden (also nicht allgemein).

      Aber was schreibe ich hier? Wir leben in Zeiten wo die Leute sagen, dass sie zur öffentlichen Aufbahrung gehen wenn sie Fußball gucken meinen… 😉

  2. tomtom

    Ist eigentlich ganz einfach mit dem studieren ohne Abi.
    BWL kann man in ganz Deutschland mit Fachhochschulreife an der FH studieren.

    Jura nur mit Abitur an der Universität.

    Ist im übrigen bei Finanzbeamten so, dass die Ausbildung im gehobenen Dienst in der Regel als Bachelorstudium an den Fachhochschulen der Länder oder des Bundes stattfindet.
    Grüße
    Thomas

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  3. Christoph

    Das mit den Steuerklassen hat das Finanzamt bei mir selten hingekriegt. Ich hatte lange für meinen einzigen Job Klasse 6. Das war eigentlich ganz gut, weil man am Ende einen Batzen Geld zurückkriegt, was eigentlich schon einem gehört, aber es fühlt sich gut an.
    Nicht so gut war, als meine Frau und ich mal Steuerklasse 5 und 4 hatten. Da mussten wir kräftig nachzahlen.

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  4. Florian

    Nach meiner Ansicht sind die Einnahmen aus Flattr Umsatzsteuerlich nicht relevant.
    “§ 1 Steuerbare Umsätze
    (1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
    1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt…”
    Meintwegen sind alle Voraussetzunge bis auf das Entgelt erfüllt. Wir brauchen hier aber einen Kausalzusammenhang. Leistung und Gegenleistung müssen sich also bedingen. Holgi bietet mir aber die Leistung an, ob ich meine Gegenleistung bringe oder nicht. Von daher ist ja wohl von Kausalzusammenhang wohl nicht zu sprechen.
    Vielleicht solltest du doch einmal darüber nachdenken eine Auskunft vom Finanzamt einzuholen? Ggf. kann dein Steuerberater das in der USt-Jahreserklärung bereinigen…

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    1. Philipp

      Hallo Florian,

      aber die Gegenleistung bezogen auf eine bestimmbare Leistung (siehe Flattr-Button für ein spezielles Angebot) stellt doch den Kausalzusammenhang her, oder nicht!

    2. Florian

      Hi Philipp,
      das sehe ich nicht so. Es findet ja hier kein Leistungstausch im Sinne eines Rechtsgeschäfts statt. Was bekomme ich denn für mein Geld? Das Nutzungsrecht? Hab ich doch schon!
      Natürlich spende ich dem Holgi “weil” mir sein Podcast gefällt und ich daher will, dass die Nummer weitergeht. Der Zusammenhang muss enger sein! Es stellt kein Entgelt im Sinne des UStG dar. Damit die Spende steuerbar wird, muss gelten, ich zahle, weil Holgi mir DANN das Nutzungsrecht gewährt (oder andersherum, völlig egal!)

      Ach ja! Die Trinkgeldgeschichte zieht hier auch nicht. Im Restaurant kann das Trinkgeld als ein Entgelt für eine Nebenleistung zu der “Lieferung von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle” sehen. Und grundsätzlich gilt ja, dass umsatzsteuerliche Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilen.
      Hier nicht der Fall -> Wir haben hier keine Hauptleistung, oder?

  5. Florian

    Ach, und wegen der Steuerhinterziehungsgeschichte:
    Steuerhinterziehung geschieht doch nur mit Wissen und Wollen des Steuerpflichtigen: Ich weiß also, dass meine Einkünfte höher sind, gebe sie aber nicht an UM weniger Steuern zu zahlen. -> Das muss dir die VERWALTUNG nachweisen!
    Das ist doch in deinem Fall gar nicht so gewesen? Da würde ich eher von leichtfertiger Steuerverkürzung sprechen. Da hast du dich nach meiner Ansicht über den Tisch ziehen lassen…

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  6. Hanniball

    Sehr nettes Gespräch, danke dafür!
    Endlich wird mal irgendwo über das Steuerrecht gesprochen, ohne groß fachlich darauf einzugehen. Daniel hat sich hier sehr gut geschlagen und nicht zu viel vom sensiblen Amtsleben gesprochen (Thema Amtsverfügung und Steuergeheimnis…).

    Da auch ich Steuerrecht studiere – und gerade gestern meine schriftlichen Prüfungen abgeschlossenen habe (yippi!) – möchte ich aber noch einmal klar stellen, dass man ein solches Studium bitte NICHT nur wegen der Ausbildungsvergütung in Betracht ziehen sollte. Man entwickelt nämlich eine kleine paranoide Parallelwelt und sieht die Dinge mit anderen Augen. Wenn man sich dafür nicht ein wenig interessiert, geht man ganz flink im Steuerverwaltungssystem kaputt (typisch Behörden halt). Zudem ist man nach dem Studium für die – eigentlich monotone Arbeit im Finanzamt – völlig überqualifiziert; da behandelt man 3 Jahre Ausnahmefälle, die im Leben nicht vorkommen und vergisst so schon die Hälfte des theoretischen Grundlagenwissens nach einem Monat. Mit dem Restwissen kommt man aber ohne Probleme durch die Praxis im Amt…
    Bei wem aber Interesse für das Thema besteht, der sei herzlich dazu eingeladen, Vater Staat ein wenig bei der Steuererhebung zu unterstützen, denn Spaß machts allemal!

    Und zudem bedanke ich mich hier für ein mögliches Diplom-Thema: Flattr und USt…

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  7. jEN

    Interessantes Gespräch!

    Eine Podcast-Reihe zum Thema Steuerrecht fände ich ebenfalls sehr wünschenswert und sollte auch in Sachen Öffentlichkeitsarbeit für die Finanzämter nützlich sein. Kann man das irgendwo anregen? Sollte für uns doch möglich sein, dem Holgi eine Auftragsarbeit zu beschaffen 🙂

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  8. Peter

    Wenn man die Million beim Fundbüro abgibt sollte man auf jeden Fall von denen hören. Entweder weil man das Geld kriegt oder, wenn es der Eigentümer abholt, immerhin noch 30010,- Finderlohn.

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